Seitenbereiche

Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel

Arzneimittelgesetz

Die Preisvorschriften im Arzneimittelgesetz (AMG) und in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) legen zwar Preisobergrenzen, aber keine Preisuntergrenzen fest, wie der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt hat (Urteil vom 5.10.2017, I ZR 172/16). Im Streitfall hatte eine Pharmagroßhändlerin damit geworben, auf verschreibungspflichtige Arzneimittel einen Rabatt von 3 % plus 2,5 % Skonto und ab € 70,00 bis zur Hochpreisgrenze einen Rabatt von 2 % plus 2,5 % Skonto auf den rabattierten Preis zu gewähren. Die Großhändlerin wurde hiermit von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs verklagt.

Urteil des BGH

Der BGH hat in dem genannten Urteil klargestellt, dass Pharmagroßhändler nicht verpflichtet sind, einen Mindestpreis zu beachten. Ein Pharmagroßhändler kann daher auf den in der AMPreisV erwähnten Festzuschlag ganz oder teilweise verzichten.

Stand: 28. November 2017

Bild: Christy Thompson - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema?
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung in der Steuerberatung und der Beratung bei Unternehmensnachfolgen. Unser Team in Hülben freut sich über Mandanten der Regionen Metzingen, Alb, Ermstal, Dettingen, Bad Urach und Nürtingen und ist gerne für Sie da! Besuchen Sie uns!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.